Foto: Eine DRK-Ausbilderin führt den Teilnehmern die Herzdruckmassage an einem Dummy vor.
Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Erste-Hilfe-Fortbildung

Erlerntes in regelmäßigen Abständen zu wiederholen vertieft das Wissen und hält die Informationen frisch. Aus diesem Grund wird im Allgemeinen empfohlen, den Erste-Hilfe-Kurs alle zwei Jahre zu erneuern.

Damit Sie nicht jedes Mal den gleichen Kurs, mit bereits bekannten Themen besuchen müssen, bieten wir die Erste-Hilfe-Fortbildung an, mit der Sie Ihr bereits bestehendes Wissen erweitern können.

Informationen zu aktuellen Lage (COVID-19)

Bitte beachten Sie zur Teilnahme von Seminaren der Breitenausbildung  folgende Hinweise aus unserem Hygienekonzept:

  • Für unsere Kurse gilt die 3G-Regeln, d. h. alle Teilnehmer*innen müssen entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet (Test nicht älter als 24 Std.) sein. Ein entsprechender Impf-, Genesenen-, oder Testnachweis ist vor Kursbeginn der Kursleitung vorzulegen.
  • Es gilt eine FFP-2-Maskenpflicht während des gesamten Kurses.
  • Sollten Sie sich krank fühlen, melden Sie sich bitte ab und kommen Sie nicht zum Kurs!

Ausbildungsinhalte und Kursinformationen

Unsere erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbilder vermitteln Ihnen während des Kurses u. a. folgende Themen realitätsnah und verbinden diese mit vielen praktischen Übungen:

    • Optimierte Wundversorgung / stark blutende Wunden
    • Symptomorientierte Maßnahmen bei Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
    • Notfalltraining
    • Erste-Hilfe-Quiz
    • Stabile Seitenlage
    • Herz-Lungen-Wiederbelebung (mit AED)

Zusätzlich bietet dieses Kursformat Raum für Fragen und Themenwünsche der Teilnehmenden, die mit behandelt werden. Die Kursdauer beträgt inkl. ausreichender Pausen 8 Stunden (9 Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten).

Welchen Kurs brauche ich?

Erste-Hilfe-Fortbildung für Privatteilnehmende (EHF-BG)

Dieses Kursformat steht allen zur Verfügung, die ihre Kenntnisse im Bereich der Ersten-Hilfe auffrischen möchten und innerhalb der letzten 2 Jahre vor Kurstermin eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert haben. Hierzu gehören auch:

  • Übungsleiter/innen und Trainer/innen in Sportvereinen
  • (Jugend-) Betreuer/innen in Vereinen

Die Teilnahmegebühr für Privatteilnehmende beträgt 60,00 pro Person und ist vor Ort beim Ausbildenden zu entrichten. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das nebenstehende Termintool. Jeder Teilnehmende erhält nach Absolvierung des Kurses eine Bescheinigung, die für einen Zeitraum von weiteren 2 Jahren gültig ist.

Erste-Hilfe-Fortbildung für betriebliche Teilnehmende (EHF-BG)

Dieses Kursformat richtet sich speziell an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zum/zur betrieblichen Ersthelfer/in ausgebildet wurden und ihre Bescheinigung, welche nicht älter als 2 Jahr sein darf, auffrischen wollen. Die Teilnahmegebühr wird hierbei grundsätzlich von der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. dem Unfallversicherungsträger übernommen, hierzu bitte die untenstehenden Sonderregelungen bei einigen Berufsgenossenschaften und Verbänden beachten. Die Anmeldung erfolgt über den jeweiligen Arbeitgeber. Jeder Teilnehmende erhält nach Absolvierung des Kurses eine Bescheinigung, die für einen Zeitraum von weiteren 2 Jahren gültig, und auch für private Zwecke nutzbar ist, sowie eine Bescheinigung für den Arbeitgeber.

Ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen, und unter entsprechenden Voraussetzungen kann die Erste-Hilfe-Ausbildung auch als Inhouse-Kurs im eigenen Betrieb stattfinden. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell und ausführlich.

Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen

Versicherte der Berufsgenossenschaft für Gesundheit & Wohlfahrtspflege (BGW)

Für Versicherte der BGW muss die Kostenübernahme für eine Erste-Hilfe-Fortbildung im Vorfeld zu beantragt werden! Unterlagen und weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bgw-online.de

Versicherte der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Für Versicherte der BGN kann die Kursgebühr für eine Erste-Hilfe-Fortbildung ausschließlich mit den Anmeldeunterlagen der BGN abgerechnet werden! Unterlagen und weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bgn.de

Versicherte des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes (GUV) (Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeitende, Mitarbeitende in Kindertagesstätten und Tagesmütter/ -väter)

Für Lehrkräfte und andere Beschäftigte an Schulen muss die Kostenübernahme für eine Erste-Hilfe-Ausbildung im Vorfeld beim GUV beantragt werden!

Bei Beschäftigten in Kindertagesstätten muss einrichtungsbezogen geprüft werden, ob ein Antrag auf Kostenübernahme beim GUV notwendig ist. (In der Regel ist ein Antrag beim GUV in der Region Oldenburg nur für Schulen notwendig).

Für die Abrechnung der Kursgebühr für Tagesmütter/ -väter ist ein Gutschein erforderlich, der vom Landkreis Oldenburg ausgegeben wird.

 

Anprechpartner

Frau

Nina Stöver

Telefon:
(0 44 08) 9391 -216

 
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